Bühnenpyrotechnik

Bühnenpyrotechnik
Durch eine spezielle sprengstoffrechliche Erlaubnis ist es uns gesetzlich erlaubt, in Innenräumen und auf Bühnen pyrotechnische Effekte zum Einsatz zu bringen.
Anders als bei Großfeuerwerken muss das Abbrennen von pyroteschnischen Gegenständen der KAT T1 und KAT T2
vom zuständigen Ordnungsamt genehmigt werden. Vereinbaren Sie daher bitte rechtzeitig, mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung, mit uns einen Termin.
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