Feuerwerk zum Selbstabbrennen

Feuerwerk zum Selbstabbrennen

In der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Dezember benötigen Privatpersonen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 eine behördliche Ausnahmegenehmigung.

Diese Ausnahmegenehmigung sollten Sie mindestens drei Wochen vor dem geplanten Feuerwerk bei der für Sie zuständige Behörde beantragen.
Mit dieser Ausnahmegenehmigung können Sie dann Feuerwerkskörper für Ihr Feuerwerk bei uns erwerben.

Ein entsprechendes Formular erhalten Sie entweder bei der für den Abbrennort zuständigen Behörde oder direkt bei uns.

Anstatt einzelne Feuerwerkskörper zu zünden, stellen wir Ihnen auch gerne ein komplett vormontiertes Feuerwerk mit traumhaften Effekten zusammen, welches Sie nur ein Mal anzünden müssen.

Ihre Gäste werden begeistert sein !

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